Kinder- und Jugendwohngruppe Demmin

Kinder- und Jugendwohngruppe Demmin (8 Plätze)

Die gesetzlichen Grundlagen zur Aufnahme in die Kinder- und Jugendwohngruppe können je nach Einzelfall unterschiedlich sein. Betreuungsangebote im Einzelfall mit einem geringeren Personaleinsatz (unterhalb der in der Leistungsbeschreibung benannten Grundleistungen) können regelmäßig nur nach Vereinbarung im Rahmen des Hilfeplanverfahrens angeboten werden. Dazu kommen individuelle Formen der Nachbetreuung und anderer ambulanter Betreuungsleistungen im Einzelfall.

Individueller Mehrbedarf kann durch zusätzliche Betreuungsstunden durch die Einrichtung oder durch zusätzliches Personal abgedeckt werden.

Die Aufnahme von Kindern und Jugendlichen nach § 42 SGB VIII ( Notaufnahme ) ist in der Kinder- und Jugendwohngruppe Demmin möglich, wenn es die Belegung zulässt.

Das Leistungsangebot der Kinder- und Jugendwohngruppe ist Bestandteil des Jugendhilfeverbundes der VfH gGmbH und stellt eine eigenständige professionalisierte Leistung dar. Die Kinder- und Jugendwohngruppe mit ihren 8 Plätzen in 3 Wohnbereichen nimmt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auf, bei denen eine dem Wohl der jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und stationäre Erziehungshilfe als geeignet und notwendig erscheint.

Die Unterbringung der Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen erfolgt in einem 3-stöckigen Haupthaus und den dazu gehörendem Nebenwohngebäude im Stadtzentrum von Demmin.Die jungen Menschen leben in 3 Wohnbereichen mit 7 Plätzen in der KJWG, davon befinden sind 6 Plätze im Hauptgebäude und 1 Platz im Außenwohnbereich. 1 Platz zur Verselbständigung befindet sich ebenfalls in diesem Bereich. Für die Kinder, Jugendlichen und jungen Volljährigen steht  jeweils ein Einzelzimmer zur Verfügung.

 Zu den einzelnen Wohnbereichen gehören eine Wohnküche, ein Wohnzimmer, ein bzw. zwei Bäder.

Die Kinder -und Jugendwohngruppe mit ihren 8 Plätzen in 3 Wohnbereichen nimmt Kinder, Jugendliche und junge Volljährige auf, bei denen eine dem Wohl der jungen Menschen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und stationäre Erziehungshilfe nach § 27 i.V.m. §§ 34, 41 SGB VIII als geeignet und notwendig erscheint.

Zum Beispiel:

  • Störungen und Problemen im Bezugs- und Familiensystem des jungen Menschen
  • Entwicklungsstörungen,
  • Verhaltens – und emotionalen Störungen verbunden mit Suchtmittelerfahrungen,
  • reaktiven Störungen (z.B. aufgrund familiärer Belastungen oder Vernachlässigung),
  • Störungen im Bereich der Intelligenz, dem Sozial-, Arbeits– und Leistungsverhalten
  • Brüche in der Biographie wie z.B. häufiger Wohnortwechsel, Heimaufenthalte, Schul- und Ausbildungsabbrüche
  • mangelnde Belastbarkeit und unzureichendes Konfliktbewältigungsvermögen
  • mangelnde Fähigkeit der Alltagsbewältigung
  • geringes Selbstwertgefühl und fehlendes Durchsetzungsvermögen

Nicht zwingend, aber häufig, treffen im Einzelfall mehrere Problemlagen zusammen. Die Kinder- und Jugendwohngruppe in ihrer Struktur ist besonders geeignet für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die sich in der Schul- oder Lehrausbildung befinden, an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen.

Solchen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, die sich in der schwierigen und krisenhaften Entwicklungsstufe der eigenen Identitätsfindung befinden, zu der häufig noch äußere Probleme wie z.B. fehlende Lebensperspektiven, Mängel, Starrheit oder Überforderung in Erziehungssituationen, soziale und wirtschaftliche Probleme, sowie die Zunahme der Rechte aber begrenzte Möglichkeiten diese auszuschöpfen, bzw. fehlende Erfahrungen an eigenverantwortlichem Handeln und dessen Konsequenzen hinzukommen, kann durch die fachliche Ausrichtung der Kinder -und Jugendwohngruppe ein Neuanfang geboten werden.

Postanschrift Kinder- und Jugendwohngruppe Demmin
  August-Bebel-Str. 1c, 17109 Demmin
Telefon 03998-222066
Fax 03998-2829789
Email kjwgdemmin@vfh-ggmbh.de

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