Spenden

Sie wollen uns finanziell unterstützen?

Spenden per Überweisung

Kontoinhaber: VfH gGmbH

  Sparkasse

  Neubrandenburg-Demmin

  IBAN:DE16150502000301035849

  BIC: NOLADE21NBS  

Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Anschrift an, so dass wir Ihnen  eine Spendenquittung zusenden können. Sie erhalten einen Bericht über die Verwendung Ihrer Geldspende.

Spenden per Scheck

Schnell und unkompliziert: Schicken Sie uns einen Scheck. Adressieren Sie Ihren Brief bitte an eine unserer Geschäftsadressen:

VfH gGmbH

August-Bebel-Str. 1c

17109 Demmin

 

Auch mit der Zuweisung einer Geldauflage können Sie unsere Arbeit unterstützen!

Viele Gerichtsverfahren an Amts- oder Landgerichten oder Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft werden mit einer Geldauflage/ einem Bußgeld für den Beklagten abgeschlossen.

Der Richter bzw. der Staatsanwalt entscheidet dann darüber, ob das verhängte Bußgeld einer gemeinnützigen Organisation zu Gute kommen soll.

Vielleicht sind Sie selbst berechtigt, Geldauflagen zuzuweisen?

Oder Sie kennen jemanden, der Geldauflagen zuweist?

Dann würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns weiterempfehlen.

Spendenquittung

Spenden von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten.

Spenden und Zuwendungen an gemeinnützig anerkannte Stiftungen und Organisationen sind nach Paragraph § 10b des Einkommenssteuergesetzes steuerlich absetzbar.

Spenden an gemeinnützige Organisationen können bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder bis zu 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter beim Finanzamt als Sonderausgabe geltend gemacht und somit von der Steuer abgesetzt werden.

Spenden bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) mit dem Einzahlungsbeleg der Überweisung beim Finanzamt eingereicht werden. Spenden über 200 Euro müssen über eine vom Spendenempfänger auszustellende Spendenbescheinigung / Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden.

Die VfH gGmbH ist beim Finanzamt als gemeinnützige Organisation anerkannt und von der Körperschaftssteuer befreit, somit können Sie Spenden an uns von der Steuer absetzen.

Wir senden Ihnen bereits ab einer Spendensumme in Höhe von 100 Euro automatisch eine separate Spendenbescheinigung für das Finanzamt zu. Wir bestätigen, dass Ihre Zuwendung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne §§ 51ff AO verwendet wird.

Geben Sie auf der Überweisung bitte unbedingt Ihre Postadresse an.

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